Montag, 8. Februar 2010
Steuerdaten, Merkel, Sarkozy
Ja, das Spielchen mit dem Zahlen für illegal beschaffte Daten über "Steuerhinterzieher" (wer behauptet das? Gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr?) geht weiter. Die Frage bleibt: Darf ein Rechtsstaat widerrechtlich besorgte Informationen kaufen? Vor Gericht sind solcherart "gesammelte" Daten meines Wissens als "Beweise" nicht zulässig. Ob sich Schweizer Banker korrekt verhalten haben oder nicht: Dieses merkwürdige Gefühl von Unrecht schleicht sich wieder ein. Ein Mann (oder eine Frau) tut etwas Unrechtes, sammelt persönliche Informationen, die ihn/sie nichts angehen. Dann geht er/sie zu einer Regierung und bietet die Daten an, um Geld zu verdienen. Die Regierung (die deutsche, die französische) kauft die Daten, die - möglicherweise ihre Bürger betreffen, möglicherweise aber auch nicht. Was soll daran ethisch korrekt sein? Das Durchlöchern der Privatsphäre? Das Täuschen eines Arbeitgebers? Der mögliche Akt der Hehlerei? Das Verwenden von Steuergeldern für widerrechtlich beschaffte Daten über die Konten von Menschen?Möglicherweise gehen diese Daten die entsprechenden Regierungen gar nichts an? Wie sollen die Schweizer Banken darauf reagieren? Keine Deutschen, keine Franzosen, keine Italiener mehr einstellen? Das ist doch kindisch. Sauber wäre gewesen, mit der Schweiz ein Gespräch auf Augenhöhe zu führen. Was in den letzten Monaten und Tagen lief, mag kurzfristig toll sein im Wahlkampf (wir haben's denen gezeigt!), aber ist nicht wirklich lösungsorientiert und weitsichtig gedacht. Das ist wohl immer so, wenn Gier und Schuld die Sicht vernebeln.
17:12:37